Abgeschickt von Kein Bestandsschutz am 26 September, 2012 um 14:17:51:
Antwort auf: Bestandsschutz Aussenwerbung von Martin Orth am 26 September, 2012 um 10:05:16:
Sobald das alte Schild weg ist, besteht kein Bestandsschutz mehr. Neues Schild ist genehmigungspflichtig, außer es ist aufgrund örtlichen Vorschriften genehmigungsfrei - bitte bei Kommune klären.