Abgeschickt von xaver am 01 September, 2012 um 14:58:23
Ich bitte um Antwort bei einem Verständnisproblem:
gebaut wurde auf einem Platz mit der Kennzeichnung I+D in der Nutzungsschablone. Das EG ist ein Vollgeschoss, auch das Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss geworden.
Im Bebauungsplan steht I+D, es gibt auch Plätze mit II+D. In der dazugehörigen Legende zum Plan steht bei I+D: max 1 Vollgeschoss und Dachgeschoss und bei II+D max 2 Vollgeschosse und Dachgeschoss.
In der dazugehörigen textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan steht folgendes: ... die in der Planzeichnung eingetragene Zahl der Vollgeschosse I+D bzw. II+D gilt als Höchstgrenze. Das Dachgeschoss kann ausgebaut werden und darf auch ein Vollgeschoss sein.
Darf das Dachgeschoss nun bei I+D ein Vollgeschoss sein oder wurde bei oben beschriebenen Vorhaben überbaut?