Abgeschickt von oberh am 31 August, 2012 um 13:15:27
Antwort auf: Re: Absicherung von Hausbau auf von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 August, 2012 um 09:30:53:
Hi!
>>>Derartige Wohnungseigentumsanlagen nennt bzw. bezeichnet man im Wohnungseigentumsrecht als s. g. "Mehrhausanlagen".
Hat dieser Begriff denn weitere rechtliche Konsequenzen bei der Aufteilung nach WEG?