Abgeschickt von F&W am 24 April, 2005 um 13:41:00:
Kann ein Bauunternehmer nach BGB die Mängelbeseitigung nach der Abnahme verweigern, wenn die letzte Rate gerade wegen der Mängel nicht bezahlt ist? Man kann ja schlecht Geld an einen halb-insolventen Unternehmer zahlen.