Abgeschickt von nicole touray am 11 Juli, 2012 um 11:03:51
Ich möchte eine Wärmedämmung anbringen lassen.
Nun mein Problem. Eine Gebäudeseite hat eine "Grenzbebauung" die nicht wirklich geklärt ist. Laut Bauamt steht mein Haus 10 cm von der Grundstücksgrenze entfernt, laut Nachbarn drauf. Dummerweise haben die vor Jahren die Grenzmakierungen entfernt- ich hab mein Haus letztes Jahr gekauft.
Nun verweigern die eine Dämmung da sie der Meinung sind, das Ihre Einfahrt sonst zu schmal werden würde.
Das alte Ehepaar hat 1980 sein Haus umgebaut und die 3 Meter Grenze um 40 cm unterschritten.
Sind 2,50m bzw. 2,48m für eine durchfahrt nach Dämmung zu wenig? Wir reden über übrigens 1 Meter.
Laut Baurecht NRW/ Nachbarschaftsrecht NRW Juli 2011 darf ich ja überbauen aber was wäre bei einer Durchfahrt zu schmal.
Gruss
Nicole Touray