Abgeschickt von Bauamt am 06 Juli, 2012 um 21:36:13:
Antwort auf: Genehmigung für Erdhaus von Bosselmann am 06 Juli, 2012 um 17:04:39:
Bin kein Fachmann für Passivehäuser, aber warum soll sich ein Passivhaus grundsätzlich nicht gem. §34 Baugb einfügen ?
: Guten Tag !
: Wir planen ein Passiv-Haus in Form eines Erdhauses zu bauen. Eine Genehmigung für ein Passiv-Erdhaus ist aber kaum durchzukriegen. In den Neubaugebieten gibt es ganz andere Bauformen, die dort vorgeschrieben sind und in den Gebieten ohne Bebauungsplan fehlt es angeblich immer am Einfügen nach § 34 Baugesetzbuch. Hat jemand eine Idee ? Gibt es eine Möglichkeit? Wie ist hier die Rechtslage?
: Vielen Dank!