Abgeschickt von KarlTa. am 03 Juli, 2012 um 21:49:14:
Hallo,
Ich habe dieses problem:
Es bestand seit Jahren eine Baugenehmigung zur Nutzung der Fläche als Getränkefachmarkt. Nun hat der Mieter für die restlichen 4 Jahre des Mietvertrags eine Nutzungsänderung als Zoofachgeschäft erlangt. Wie erreicht man, das die alte Baugenehmigung nicht gänzlich wegfällt? Hätte der Mieter seine Nutzungsänderung für 4 Jahre befristet erlangen können?
Danke für eure antworten =)