Re: Vermessung für das Liegenschaftskataster


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Juni, 2012 um 23:03:20:

Antwort auf: Vermessung für das Liegenschaftskataster von Michael am 23 Juni, 2012 um 14:37:14:

hallo Michael,
Umbauten im Bestand, "Aufstockungen" und weitere
Veränderungen, die sich nicht auf den Grundriss des Gebäudes auswirken, sind nicht einmessungspflichtig. Gleichfalls unterliegen Gebäude von geringer Grundrissfläche (kleiner als 10 qm) oder Bedeutung (z.B. Gartenhäuschen in Kleingartenanlagen, Behelfsbauten, fliegende Bauten, überdachte Stellplätze) sowie Gebäude die vor 1972 erbaut wurden nicht der Einmessungspflicht.





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