Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Juni, 2012 um 22:53:57:
Antwort auf: !EILT! Kauf von Bestandsimmobilie von Carportgenehmigung abhängig - Einschätzung !?!? von M am 23 Juni, 2012 um 19:56:42:
hallo M, eine Befreiuung von den Festsetzungen des B-Plan sollte hier nach Ihren geschilderten Bedingungen grundsätzlich möglich sein. Ihr Architekt sollte dann folgende Begründungen (bei uns hat es bisher immer funktioniert) anführen:
1.Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da der vorherrschende Siedlungscharakter
mit I- und II- geschossigen Einzel- und Doppelhäusern erhalten bleibt!
2. Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. "Nachbargebäude" (näher beschreiben!)weichen gleichfalls geringfügig von den Festsetzungen des B-Plan ab. Die Nachbarzustimmung liegt uns vor, Einwände sind nicht zu erwarten.
3. Abweichungen von den Festsetzungen des B-Plan sind im "weiteren Umfeld" bereits mehrfach genehmigt worden. Die Durchführung des B-Plan nun bei uns führt zu einer nicht beabsichtigten
Härte.