Re: Diverse Baumängel im Neubau


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Abgeschickt von Bolanger am 12 Juni, 2012 um 08:18:36:

Antwort auf: Diverse Baumängel im Neubau von Fischer am 11 Juni, 2012 um 19:50:54:

Hallo,

sie scheinen ja auch eine sehr ausgeprägte Phantasie zu haben, wenn sie solch detailbezogene Fragen nur rein fitkiv fragen. Warum sind die Fragesteller hier nicht ehrlich?

Aber gut:

waagerechte Streben sind zulässig, wenn auch nicht erstrebenswert. Schliesslich soll es eine Absturzsicherung sein, das erfüllen waagerechte Streben, und keine Kletterbehinderung, das würde waagerechte Streben nicht erfüllen. Was wurde mit dem Unternehmer vereinbart?

Mindestens ein FI ist Vorschrift, bevorzugt würde man 2 einbauen

Eine Dämmung der Wand ist sicherlich vorteilhaft und sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Ob diese nach ENEV nötig ist können Sie nur dann ausrehcnen, wenn Sie den kompletten ENEV-Nachweis des Hauses selbst ausrechnen. Viel Spaß dabei. Alternativ lassen Sie sich den ENEV-Ausweis ziegen und sehen nach, wie diese Fläche dort beschrieben ist. Da es eine doppelöte Porenbetonwand ist, dürfte sie auch warm genug sein, um keine Folgeschäden wie Schimmel hervorzurufen.

Fiktive Grüße,

Bolanger

: Einen schönen guten Tag zusammen.
: Ich bitte um die bewertung dieser fiktiven fragen.

: Ist ein Geländer mit waagerechten Streben wegen des damit verbundenen Klettereffekts bei einem EFH zulässig ?

: Wieviel FI-Schaler müssen dort regelmäßig eingebaut sein ?

: Muss zwischen Haus und nebenliegender Garage eine Isolierung nach EnEV oder reicht die doppelte Wand aus Porenbeton? wie kann man das selbst berechnen?

: Danke vorab!





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