Abgeschickt von nachbar123 am 06 Juni, 2012 um 22:55:25
In einem alten Wohngebiet in einem Hochwasserschutzgebiet wird der hintere Gartenteil mit einem Neubau bebaut. Die Geländeaufschüttung beträgt ca. 1.00m + Bodenplatte ca 0.50m (genehmigt wahrscheinlich 0.50m). Die Fensterfronten EG+OG sind auf unsere Terasse ausgerichtet.
Eine Erhöhung ist selbstverständlich notwendig, aber unverhältnismäßig hoch zum Nachbarhaus? Gibt es in Sachsen/Anhalt dazu Vorschriften? Vielen Dank!
Danach sollte man sich Gedanken darüber machen, ob der Nachbar B durch eine Zufahrt bis zum hinteren Gebäude nicht vielleicht über Gebühr in seinen Ruhebereichen gestört werden könnte (Gebot der Rücksichtnahmen).