Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Mai, 2012 um 20:44:14
Antwort auf: Freiberufler oder nicht... von Meriton am 31 Mai, 2012 um 19:06:26:
: Sehr geehrte Damen udn Herren,
: Folgende Situation: Ich habe vor ca. 4 Jahren mein Architektur Studium abgeschlossen und habe in verschiedene Büros als Angestellter gearbeitet. Seit ca. drei Monaten bin ich Arbeitslos gemeldet. Ein guter Freund (selber Bauunternehmer- Malerbetrieb) hat mich gebeten sein Einfamilienhaus zu planen und zu betreuen mit allem was dazu gehört: Bauantrag, Entwurf, Ausführungsplanung, Bauüberwachung, etc.
: Da ich bisher nie auf selbständiger oder freiberuflicher Basis gearbeitet habe, habe ich meine Bedenken diesen Auftrag anzunehmen vor allem wegen der Haftung.
: Nun meine Fragen:
: 1. Muss ich sofort Freiberufler werden und eine Versicherung abschließen wenn ich den Auftrag annehme?
- Selbstverständlich, das ist Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung und der Satzung der Kammer zu entnehmen.
: 2. Besteht die Möglichkeit in seinem Maler-betrieb als angestellter Architekt für ihn zu planen und den Bauantrag einzureichen, oder muss er dafür eine Architekturabteilung in seinem Betrieb gründen?
- Geht auch, wäre eine Frage der Gesellschaftsform und der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme.
: 3. Was gibt es für eine Möglichkeit ihm zu helfen ohne viel Aufwand und Bürokratie denn ich möchte noch nicht selbständig werden. Es soll bei diesem einen Projekt vorerst bleiben.
- Da gibt es keine Bürokratie für Freiberufler. Es bestünde die Möglichkeit das eine Projekt als Einzelauftrag abzuwickeln. Entbindet jedoch nicht von der Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung für das Projekt abzuschließen.
: 4. An wen kann ich mich am ehesten wenden für solche Fragen, Architekten Kammer, IHK, Bauamt, Anwalt...???
- Architektenkammer! Dürfte wohl kostenlos bleiben. Bauamt ist völlig absurd, die IHK nicht zuständig. Kollegen wäre vielleicht auch noch eine Idee, oder?
: Ich bedanke mich im Voraus