Abgeschickt von Lulu am 29 April, 2012 um 10:52:23:
Antwort auf: hausumbau von RieseUlla am 26 April, 2012 um 19:37:15:
..........eher nicht, aber wenn Sie nicht zeitnah etwas dagegen machen verlieren Sie Ihr Abwehrrecht so dass es dann bleiben kann wenn die Baubehörde nichts unternimmt
: darf ein nachbar bei einerentfernung von 1,5m zu meinen grundstück ein fenster einsetzen?