Abgeschickt von manello am 15 April, 2012 um 11:32:53
Antwort auf: Re: Schuppen hinter Grenzgarage zulässig? von Bauamt am 14 April, 2012 um 21:20:58:
Das Bundesland ist Baden-Württemberg.
Es handelt sich um ein Mischgebiet:
GRZ: 0,4m²
GFZ: 0,7m²
BMZ: --
Zahl der Vollgeschosse = Z: II
Höhe der Baulichen Anlage = H: --
Abschliessend wird diese Fragestellung natürlich der Genehmigungsbehörde gestellt. Für mich war vorab wichtig, grundsätzliche Informationen einzuholen vor dem Behördengang.