Abgeschickt von Pluto am 10 April, 2012 um 12:43:30
Antwort auf: Verständnis zur LOB: Garage auf Grenze mit Hanglage von Pluto am 05 April, 2012 um 12:45:29:
: Garage auf Grenze erbaut (Baden Württemberg).
: Das Gelände ist abfallend. Höhe am Eingang der Garage 3m. Das Gelände fällt um 1m ab. D.h. die Garage am Ende hat eine Höhe von 3m + 1m sichtbares Fundament = 4m Wandhöhe. Länge der Garage = 7,1m.
: Auszug aus der LBO:"Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."
: Bedeutet das lt. LBO der Höchste Punkt der Geländeoberfläche hier die 3m sind? Hat das 1m sichtbare Fundament keine Relevanz? Beträgt dann die Gesamtfläche auch nur 7,1m*3m=21,3sqm?
: Ist die Garage so zulässig?
Kann jemand hierzu weiterhelfen?