Abgeschickt von gast am 09 Februar, 2005 um 20:03:57:
Bebauung im Außenbereich:
1. Nach welchen Kriterien wird beurteilt ob es sich bei einer Bebauung im Außenbereich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt?
2. Darf man z.B. ein Bauernhaus( Wohmhaus ) auf einem Ackerland / Grünland errichten um Wein oder Obstbäume anzupflanzen?
3.Wieviel zahlt man für die Erschließung ( Wasser, Kanal, Strom )?