Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 28 Maerz, 2012 um 21:33:54:
Antwort auf: Re: Gartenhäuschen von pjf am 21 Maerz, 2012 um 16:18:45:
Einige allgemeine Erläuterungen habe ich hier gefunden:
http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=147
: Hallo,
: zu viele Fragen sind für eine Beantwortung offen:
: Wo soll das Häuslein aufgestellt werden? Überplanter Bereich (Bebauungsplan)? Unbeplanter Innenbereich? Außenbereich (Wald, Wiese)?
: Gilt für den Aufstellungsort in Ihrer Gemeinde vielleicht eine Gestaltungssatzung, die die Zulässigkeit von Gartenhausern regelt?
:
: Auskunft geben die örtlichen Bauämter im Rathaus bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
: Dort können sie auch gleich nach den landesrechtlichen Vorschriften fragen, insbesondere, ob und wie das Häuslein möglicherweise verfahrensfrei erstellt werden kann.
: Falls weiterhin Fragen offen sein sollten, teilen Sie das hier mit; bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihres Bundeslandes.
: Gruss pjf
:
: : Brauch ich für ein Gartenhäuschen eine Genehmigung?...oder wie groß darf es sein ohne eine Genehmigung einzuholen... Auflagen?! bzgl. Wände, Dach, usw.