Abgeschickt von pjf am 24 Maerz, 2012 um 23:32:15
Antwort auf: Wegerecht von Jan am 24 Maerz, 2012 um 12:20:10:
Hallo,
meiner Meinung nach ist ein Wegerecht ein privatrechtliches Recht und hat keinerlei Einfluss auf die Beurteilung öffentlich-baurechtlicher Belange wie beispielsweise die Berechnung von GRZ und GFZ.
Gruss
pjf
: Hallo Ihr ich hab da mal eine Frage. 2 Personen kaufen ein Grund Stück und lassen es teilen. A vorne b hinten . A gewährt ein geh und leitungsrechtrecht für b . Das Grundstück von a ist 860 qm groß und es gibt dort eine grz von 0,2. Es dürdften als ca 170 qm bebaut werden.Das Wegerecht ist 4m auf ca 29 m länge . Veringert sich jetzt durch das Wegerecht die bebaubare Fläche vom a um die Qm des "Weges " oder wird die grz noch Immer auf das ganze Grundstück berechnet. Ich würde ja sagen da der Weg zum Grundstück von a gehört wird auf die gesamte Fläche die grz berechnet war mir aber nicht sicher.t
: Könnt ihr mir helfen