Re: Dachterrasse auf Grenzgarage - Schwarzbau


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Abgeschickt von Bauamt am 23 Maerz, 2012 um 15:22:07:

Antwort auf: Re: Dachterrasse auf Grenzgarage - Schwarzbau von Dirk Baumeister am 23 Maerz, 2012 um 14:33:16:

Ich schließe mich meinem Vorposter an.
Nach Ihrer Beschreibung ist von einer rechtswidrigen Dachterrasse auszugehen.

Eine Genehmigung zum anfechten gibt es nicht, aber Sie können unter Umständen ein Einschreiten der Behörde erzwingen (Verpflichtungsklage, falls Ihr Widerspruch zurückgewiesen wird).

Sollte das nicht erfolgreich sein( ggf. ist Verwirkung eingetreten), oder sie aus anderen Gründen darauf verzichten wollen, können Sie auch direkt die Beseitigung der Dachterrasse vom Eigentümer verlangen.
Dieser Anspruch gegenüber dem Eigentümer muss auf dem Zivilrechtsweg verfolgt werden und ist nicht von einer Zustimmung oder Tätigwerden der Baubehörden abhängig.
Als Anspruchsgrundlage kommt 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der verletzten Abstandsflächenvorschrift Ihres Bundeslandes in Frage. Es wäre aber eine Beratung bzw, Prüfung bei einem Anwalt zu empfehlen.


: Die Frage ist, aus welchen Gründen das Einschreiten abgelehnt wurde. Wenn die Dachterrasse bereits seit Jahren besteht kann man sich nicht berechtigt dagegen wehren.

: Ist es eine neue Ausweitung der Nutzung der Garage und steht die Garage in offener Bauweise an der Grenze, ist also eine privilegierte Nutzung, die die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Privilegierung nun nicht mehr erfüllt (siehe Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes), wären demnach nun Abstandflächen einzuhalten, die nicht auf dem eigenen Grundstück nachweisbar sind, dann wären auch nachbarschützende Belange betroffen und da dürfte die Behörde das Einschreiten nicht erfolgreich ablehnen können.

: Genauer lässt sich das nur mit Kenntnis der Örtlichkeit und planungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen und feststellen.

:
: : Hallo,
: : vllt. kann mir jemand von euch weiterhelfen:

: : Ein Nachbar hat auf einer Grenzgarage eine Dachterrasse errichtet.

: : Die Einsicht in die Bauakte hat gezeigt, dass die Terrasse nicht in der Baugenehmigung enthalten ist. Weder in den eingereichten Plänen, noch in den Berechnungen Wohn-, Aufenthaltsflächen bzw. Freiflächen ist eine Terrasse geplant. Zudem wurde die Genehmigung für das Wohnhaus und die Garage schon vor etwa 10 Jahre erteilt. Eine Fertigstellung des Bauvorhabens wurde 4 Monate nach Erteilung der Genehmigung angezeigt und es erfolgte eine "Endabnahme". Ein neuer Antrag für ein Dachterrasse befand sich nicht in der Bauakte und laut mündlicher Auskunft der SB wurde auch keine weitere Baugenehmigung beantragt und/oder erteilt.

: : Da der Nachbar zu keiner Einigung bereit war, haben wir einen Antrag auf Einschreiten bei der Baubehörde gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt, weshalb wir Widerspruch eingelegt haben.

: : Wie verhält es sich eigentlich mit Nachbarrechten bei der Errichtung von Schwarzbauten? Die Baubehörde duldet den Schwarzbau. Da für die Terrasse keine Genehmigung vorliegt kann ich gegen eine solche auch nicht vorgehen, um meine Nachbarrechte geltend zu machen. Wie könnte man noch vorgehen?

: : Danke schon mal




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