Abgeschickt von Bauamt am 19 Maerz, 2012 um 23:27:32:
Antwort auf: gemeinsam genutzte Scheune soll umgebaut werden (Rlp) von Will am 19 Maerz, 2012 um 19:23:07:
Es dürfte sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handeln. Ob sie auch genehmigungsfähig ist, kann man ohne nähere Kenntnisse der Situation vor Ort nicht beurteilen.
Sie sollten sich an die Genehmigungsbehörde oder einen Planer wenden und sich dort beraten lassen.
: Es soll eine Scheune zum Wohnraum umgebaut werden, diese wird aber zur Hälfte vom Nachbarn genutzt (durch eine Mauer geteilt, aber ein Gebäude). Die Scheune steht auf beiden Grundstücken. Kann man seine Hälfte trotzdessen zum Wohnraum umfunktionieren??