Abgeschickt von Bauamt am 07 Maerz, 2012 um 22:26:36:
Antwort auf: Re: Gartenlaube ohne Baugenehmigung von Mary Jane am 07 Maerz, 2012 um 19:49:11:
Beschluss von wem ?
Ihre Ortsgestaltungssatzung kenne ich nicht. Es ist unmöglich auf rechtliche Details einzugehen.
ES ist noch immer unklar was eigentlich passiert ist.
Hat der Bauherr eine Beseitigungsanordnung bekommen ?
Oder ist er evtl. nur dazu angehört worden ?
Läuft ein Klageverfahren ?
Ausser einigen allgemeinen Informationen, wird man Ihnen hier nicht viel weiter helfen können, fürchte ich.
: vielen Lieben Dank für Ihre rasche Antwort ...laut Ortgestaltungsrecht, sind bei uns keine weiteren Bauten auf einem Grundstück , zulässig ...und selbst wenn man an der vorhandenen Garage anbaut darf diese auch nur zu ein drittel sein ....wie ist es eigentlich wenn ein Beschluß vorliegt ? muss er die Laube trotzdem abreißen ...auch wenn er jetzt mit dem Anbau an die Garage täuschen will?? liebe Grüße