Re: Dachverlängerung an einer Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Bauamt am 28 Februar, 2012 um 23:09:56:

Antwort auf: Dachverlängerung an einer Doppelhaushälfte von sven am 28 Februar, 2012 um 22:13:41:

Beide Fragen sind ohne Kenntnis des Bundeslandes nicht zu beantworten.

Im Übrigen haben Sie die wichtigste Frage vergessen. Viel wichtiger als die Frage nach der Genehmigungspflicht ist nämlich, ob ihr Vorhaben überhaupt zulässig ist.
Auch ein Vorhaben, welches keine Genehmigung braucht kann baurechtlich unzulässig sein.
Sie sollten hierzu entweder einen Planer befragen oder gleich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorsprechen und sich dort beraten lassen.


: Hallo zusammen,
: wir wollen an unserer Doppelhaushälfte das Dach auf der Balkon bzw. Südseite um ca. 1,5m verlängern, da die Dachvorderkante hinter die Balkonvorderkante zurücksteht und der Balkon dem Wetter dadurch stark ausgesetzt ist.
: Vor die Terrasse sollen drei Füße als Grundfeste betoniert werden mit denen die Verlängerung abgstützt wird. Zimmerer in der Verwandschaft!
: Die beiden DHH-Hälften sind um ca. 1,5m versetzt gebaut, wobei unseres auf der Terrassenseite vorsteht.
: Meine Fragen:
: -benötigen wir eine Genehmigung? (Wände werden ja nicht gezogen, nur das Dach verlängert? Die drei Stützen stehen dann auf unserem Grundstück
: -muss der Nachbar informiert bzw. einwilligen?

: vielen Dank Euch
: Gruß Sven




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