Re: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Februar, 2012 um 18:54:09

Antwort auf: Neubau an Grundstücksgrenze nach Abriss von Stefan am 25 Februar, 2012 um 14:49:33:

Zunächst sollte der Bauherr prüfen oder prüfen lassen, ob er denn überhaupt Grenzabstände (scheinbar ja zu beiden Seiten) einhalten muss. Es gibt durchaus auch Situationen in denen ein Grenzabstand nicht einzuhalten ist bzw. sogar vorgeschrieben ist (geschlossene Bauweise).

Wenn ein Grenzabstand erforderlich ist, gibt es jedoch kein grundsätzliches Recht auf dessen Unterschreitung nur weil der Bestand diesen Abstand schon unterschreitet.

: Hallo,

: ein altes Einfamilienhaus (8m breit) und ziemlich nahe an der Grundstücksgrenze erbaut (0,5m Abstand) soll abgerissen werden und durch einen Neubau der selben Größe ersetzt werden.
: Ein Einhalten des vorgeschriebenen Abstandes von 3m zur Grundstücksgrenze ist wegen dem schmalen Grundstück von nur 11m Breite nicht möglich.
: Die Nachbarn wären einverstanden wenn der Altbau abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.

: Kann es dennoch zur Ablehung des Neubauvorhabens kommen?

: Eine noch teuere Kernsanierung würde schließlich das selbe Ergebnis bringen.

: Vielen Dank vorab für ein paar Antworten!




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