Abgeschickt von Bauamt am 19 Februar, 2012 um 17:12:51:
Antwort auf: Welche Rechte hat mein Nachbar? von Nancy Ulbricht am 19 Februar, 2012 um 15:39:28:
Der Widerspruch kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Baugenehmigung rechtswidrig ist; d.h. die Nachbarin hat nur dann eine Chance, wenn die Baugenehmigungsbehörde etwas übersehen oder falsch geprüft hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür kann hier niemand beurteilen.
Das mit der Einfahrt habe ich nicht richtig verstanden.
Mal vorausgesetzt, Ihre Garage befindet sich auf Ihrem Grundstück und ist kein Überbau, welches Problem hat Ihre Nachbarin ?
Es klingt ja fast so, als würde Ihre Nachbarn über Ihr Grundstück fahren müssen um die eigene Einfahrt zu benutzen ...
Falls das der Fall ist, und Ihre Nachbarin kein Geh- und Fahrrecht an Ihrem Grundstück hat, können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Baugenehmigungen ergehen unbeschadet der privaten rEchte Dritte. D.h. ein Widerspruch ist ohnehin aussichtslos, wenn lediglich ein privates Fahrtrecht o.ä. umstritten ist. Die Nachbarin würde ein derartiges Rcht auf dem Zivilrechtsweg einklagen müssen und nicht bei der Baugenehmigungsbehörde.
: Guten Tag,
: wir haben ein Grundstück in einer Wohnsiedlung gekauft. Die Baugenehmigung (für Haus und Garage) haben wir letze Woche erhalten und diese Woche beginnt unsere Baufirma mit den Erdarbeiten. Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass wir in 3 Punkten vom Bebauungsplan abweichen. Daher hat eine Bauanzeige nicht ausgereicht.
: Leider ist unsere Nachbarin nicht einverstanden, dass wir unsere Doppelgarage (6x6m) direkt an die Grundstücksgrenze setzen wollen. Da unsere Nachbarin ein Eckflurstück bereits vor ca. 12 Jahren bebaut hat, befürchtet sie nun nicht mehr ausreichend Platz für ihre Einfahrt zu haben (ca. 3,2m, Einfahrt über Eck). Wir haben bereits versucht mehrfach mit ihr darüber zu reden - leider aussichtslos.
: Daher wird sie jetzt Widerspruch einlegen. Welche Chance hat unsere Nachbarin damit unsere Baugenehmigung "auszuhebeln"?
: Für einen Rat wären wir sehr dankbar!
: Viele Grüße
: Nancy und Mirko Ulbricht