Abgeschickt von Klaus Junker am 13 Februar, 2012 um 20:10:39
Hallo,
Das Haus A steht auf der Grenze von Grundstück B.Beim Erwerb des Hauses A wurde mündlich von Nachbar B zugesagt ein Fenster zum Grundstück B zu errichten.
Nach acht Jahren verlangt B das Fenster zurückzubauen,weil B selbst auf die Grenze zu A bauen möchte.Das Grundstück von A und B ist Erbpachtland.
Muß A das Fenster rückbauen?