Abgeschickt von Bauamt am 12 Februar, 2012 um 17:29:55:
Antwort auf: Re: Gilt bei altem Bebauungsplan die alte LBauO von Erich Bauer am 12 Februar, 2012 um 17:10:17:
Ich bin mir sicher, Sie haben den Vorbehalt in meiner Antwort gesehen :)
Fragt sich natürlich noch, ob der Fragesteller aus Hessen ist bzw. wie in anderen Bundesländern über diese Frage entschieden wurde.
: : Ich würde diese Sichtweise analog auch auf die Regelungen der jeweiligen LBauO anwenden, obwohl mir konkret keine Rechtsprechung dazu bekannt ist.
: Und schon würden Sie in Hessen falsch liegen, weil der Hessische VGH das dynamische Vollgeschoss verwendet.