Abgeschickt von holzschuhlerin am 31 Januar, 2012 um 16:39:17:
hi
meine freundin hat ein problem und ich habe für sie im internet eine recherche gemacht aber komme nicht weiter
sie hat von ihrer mutter das haus geerbt und rechts einen nachbarn der jetzt bauen will
das grundstück dieses nachbarn ist mittig geteilt und besteht dadurch wohl aus 2 bauplätzen dieeiner person gehören
gilt nun die maximale grenzbebauung von 9m an einer Grenze für jedes seiner grundstücke oder ist auf den wirtschaftlichen grundstücksbegriff abzustellen so dass nur 9 m erlaubt sind?
was bedeutet maximale grenzbebauung ?
liebe grüße aus der nähe von detmold