Re: Stromkabel ohne Baulast oder Dienstbarkeit


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Januar, 2012 um 17:13:39:

Antwort auf: Re: Stromkabel ohne Baulast oder Dienstbarkeit von pjf am 11 Januar, 2012 um 21:28:15:

Hallo,

rein fiktiv möchte ich die Aussage meines Vorredners widersprechen. Wenn das Kabel schon seit eh und jeh dort liegt, könnte es eine Art Duldungspflicht und Gewohnheitsrecht geben. In jedem Fall halte ich es für ratsam, diesen fiktiven Fall eindeutig zu klären. Entweder das Kabel muss weg und sorgt später nie mehr für Ärger, oder aber es wird schriftlich festgehalten, dass es dort bleiben muss. Aber das iat ja alles rein fiktiv....

Grüße,

Bolanger

: Auch Hallo,

: Als Eigentümer des Grundstücks entscheiden Sie höchstpersönlich, wer durch Ihren Garten Leitungen führen darf oder nicht.
: Wenn Sie die Stromleitung verbieten. die der Versorgung Ihres eigenen Hauses dient, haben Sie vermutlich ein Problem.

: Gruss
: pjf

:
: : Hallo,

: : folgender fiktiver Fall:

: : Es wird ein neues Haus ohne Dienstbarkeiten und ohne Baulasten vom Bauträger erworben. Durch Zufall wird ein Stromkabel im Garten gefunden. Der Versorger meint das wäre halt so da man als Stromverbrauche zugleich eine Duldungspflicht habe auch ohne Baulast oder Eintragung. Ist das so ?

: : Vielen Dank für evt. Antworten.

: : mfg





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