Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2012 um 06:42:38
Antwort auf: Nachträglicher Anbau eines Reihenhauses von sport17 am 10 Januar, 2012 um 22:06:22:
Was für einen Schaden? Es kann doch noch gar kein Schaden entstanden sein, oder?
Wenn SIE einen Sachverständigen beauftragen, werden auch SIE die Kosten übernehmen müssen. Ist doch IHR Auftrag.
: Bei uns soll an zwei bereits besetehende Reihenhäuser das noch fehlende dritte errichtet werden. Durch die unmittelbare Verbindung der Bodenplatten befürchten wir Schäden an unserem Haus (Risse).
: Wie ist die Rechtslage? Wer muss für den Schaden aufkommen?
: Wir haben vor, einen Sachverständigien zur Bestimmung des einwandfreien Ist-Zustandes einzusetzen.
: Muss der Bauträger nicht auch die Kosten für den Sachberständigen tragen?
: Danke für Infos und Ratschläge!