Re: Dachterrasse auf Anbau


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Abgeschickt von Bauamt am 18 Dezember, 2011 um 00:13:34:

Antwort auf: Dachterrasse auf Anbau von Fritz am 17 Dezember, 2011 um 23:07:04:

Es gibt kein Recht, welches vor Einsichtnahme schützt.
Wenn der die Dachterrasse den Mindestabstand einhält, müssen Sie eben die Einsichtnahme dulden.

Sie können sich an die zuständige Bauaufsichtbehörde wenden und dort in Erfahrung bringen, ob eine Baugenehmigung notwendig war bzw. erteilt worden ist und ob ggf. der Mindestabstand verletzt wird.


: Hallo,

: unser Nachbar hat nach Norden einen Anbau mit Flachdach. Nun baut er dort eine Dachterrasse drauf. Er ist zwar ca. 5 m von der Grenze (Verlauf von Norden nach Süden) weg, aber trotzdem kann er so auf einmal auf gleicher Höhe auf unseren Ost-Balkon schauen, was er vorher nicht konnte, weil er im 1. OG zu uns rüber keine Fenster hat. Darf er das? Ich wüsste nicht, dass er eine Baugenehmigung hat!

: Was kann ich tun? Wir leben in Baden-Württemberg.

: Gruß,
: Fritz




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