Abgeschickt von Stefan am 06 November, 2011 um 20:44:19
Guten Abend,
unsere zukünftigen Nachbarn (Nidersachsen) haben einen Zaun auf Ihre Seite des Grundstücks mit einer Höhe von 1,80m aufgebaut.
Ist dies rechtlich zulässig - ich dachte, dass 1,50m die maximale Höhe sei.
Vielen Dank für die Information.