Abgeschickt von Bauamt am 05 November, 2011 um 17:43:31:
Antwort auf: Nutzung der barrierefreien WC's von Vale am 02 November, 2011 um 10:08:17:
Wenn Sie eine barrierefreie Toilette in Ihr Wohnhaus einbauen, entscheiden Sie als Eigentümer selbst wer diese nutzt...
Es kommt also darauf an, welchen Sachverhalt Sie hier im Blick haben und um welche Toiletten es geht. Insbesondere ist wichtig, ob es rechtlich notwendige Toiletten sind oder z.B. nur aus Kundenservice zur Verfügung gestellte Toiletten.
Letztlich ist das alles Ländersache. Wenn es um Toiletten in Gaststätten geht, können Sie also in das Gaststättengesetz des Bundeslandes schauen. Ggf. hat auch die Bauordnung eines Bundeslandes Regelungen hierzu.
: Hallo,
: ist die Nutzung barrierefreier WC's auch für Menschen ohne Beeinträchtigung erlaubt, sofern kein anderer (besonders aus der betroffenen Gruppe) sie im Moment benötigt?
: In welchem Gesetzbuch bzw. Verordnung kann ich einen Absatz darüber finden?
: Bitte genaue Angaben. Danke