Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel


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Abgeschickt von Felix am 19 Oktober, 2011 um 11:36:28:

Antwort auf: Re: Dachgauben Grenzabstand Eigentümerwechsel von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Oktober, 2011 um 08:54:26:

Hat Ihnen der Verkäufer da nicht evtl. was verschwiegen, dann könnten Sie nämlich den Kaufpreis nachträglich mindern !? Der zivilrechtliche Beseitigungsanspruch dürfte verjährt sein. Ein Anspruch auf eine Überbaurente ist wahrscheinlich aber zu bejahen. In jedem Fall das Bauamt einschalten am besten schriftlich Sachverhalt darstellen mit Fotos und dann abwarten was passiert.


: .......So weit bekannt, hat der Gaubennachbar seinerzeit keinen Bauantrag gestellt........dass ist dumm für den Nachbarn und ich schätze mal, dann hat er mit Sicherheit auch nicht den Brandschutz beachtet:
: zwar noch keine 10 Jahre alt, aber:
: siehe Hessische Bauordnung (HBO)1
: Vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274),
: zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 429):
: § 29
: Dächer
: Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Lichtkuppeln
: und Oberlichte sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder
: Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2Von Brandwänden, von Wänden, die anstelle von
: Brandwänden zulässig sind, und von Trennwänden müssen mindestens 1,25 m entfernt sein
: 1. Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens
: 30 cm über Dach geführt sind,
: 2. Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch
: diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.


:
: : Hat ein Neu-Eigentümer eines Reihenmittelhauses hinzunehmen, dass der Nachbar vor ca. 10 Jahren Dachgauben über die gesamte Dachbreite errichtet hat? Sogar die Befestigung geht über die Grenze.
: : So weit bekannt, hat der Gaubennachbar seinerzeit keinen Bauantrag gestellt.
: : Für eine erhellende Antwort bedanke ich mich!
: : Bundesland Hessen




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