Abgeschickt von pjf am 17 September, 2011 um 19:34:06
Antwort auf: einmal geduldet - immer geduldet? von Berndchen am 15 September, 2011 um 20:39:36:
Auch Hallo,
es handelt sich um einen "Überbau". So wie Sie die Situation beschreiben, erfolgte der Überbau ohne Widerspruch; so haben das Bauwerk des Nachbarn für die Zukunft wohl zu dulden.
Sie haben möglicherweise ein Recht auf eine Geldrente, aber rechnen Sie mal nach, ob die Geltendmachung das wert ist (ich denke nicht).
Googlen Sie mal unter den Begriffen "Überbau" "Grundstück", dort ist das ganze genau beschrieben.
Gruss
pjf
: Hallo,
: unsere Nachbarn haben vor 10 Jahren eine Mauer auf der Grundstücksgrenze zu uns errichtet. Das Fundament der Mauer sowie eine Stütze stehen auf unserem grundstück, was ins bisher auch nicht gestört hat. Nun soll aber unsere Einfahrt neu gestaltet werden und das Fundament muss weggestemmt werden und die Stütze muss ebenfalls weichen, damit wir genug Platz für ein Tor haben.
: Da sich unser Nachbar in Andeutungen schon recht bockig gestellt hat möchte ich gerne wissen, ob wir mit unserer 10 jährigen Duldung jedes Recht auf Beseitigung verwirkt haben. Mit ist schon klar, das man nach so langer Zeit nicht ohne Grund eine Beseitigung fordern kann, quasi aus reiner Willkür, aber die neugestaltung unserer Einfahrt betrachte ich als ausreichenden Grund.
: Vielen Dank,
: Bernd