Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 16 September, 2011 um 11:11:14
Antwort auf: Nachtrag zum Bauvertrag von gustav am 15 September, 2011 um 08:30:10:
Werter Forumsteilnehmer,
sicherlich sollte immer eine Preisvereinbarung stattgefunden haben.
Da dies bei Ihnen nicht so zu sein scheint und der Preis nur durchgereicht werden sollte, dürften Sie gute Karten haben, den ortsüblichen Preis in der Abrechnung durchsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
: In meinem Bauvertrag sind alle Erd und Gründungsarbeiten ingegriffen mit Ausnahme von Lieferung von Füllboden.
: kurz vor Einbau teilte unser Bauausführender uns mit das für die Lieferung des Füllboden ca 60qm 10 € netto je qm fällig sind, der preis sollte nur durchgereicht werden.
: Ich habe die gleiche Menge bei der Gleichen Firma am selben Tag angefrag und bekam ein schriftliches Angebot von 5,95 €/ brutto für die Lieferung, dieses Angebot habe ich unserem Baubetreuer unter die Nase gerieben.Nun 5 Monate nach Fertigstellung der Bodenplatte kommt der Nachtrag mit 9,50 Eur/netto
: muss ich diesen Zahlen ? Ich habe zu keinem Zeitpunkt seinen genannten Preis akzeptiert und er hat eigenmächtig gehandelt und liefern lassen und eingebaut?
: mfg gutav