Abgeschickt von Erich Bauer am 14 Januar, 2005 um 00:10:02
Antwort auf: Erschließungskosten nach 34 Jahren? von Andi am 13 Januar, 2005 um 00:51:07:
Das Alter eines Hauses spielt im Erschließungsbeitragsrecht keine Rolle. Wenn die Straße erst jetzt endgültig hergestellt wurde, entstehen auch erst jetzt Beitragspflichten.
Grunderwerbskosten gehören zum beitragsfähigen Aufwand.