Gemeinde duldet vertragswidrige Bebauung


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Abgeschickt von Johannes am 04 August, 2011 um 14:21:10

Liebe Experten, wir bitten um Rat in folgender Sache:

In den Grundbucheinträgen der Hausbesitzer und Nachbarn A und B steht eine Belastung der Grundstücke durch "Entwicklungsvermerk gem. § 53 StBauFG". Danach dürfen keine dem öffentlichen Bereich zugewandte Erweiterungsbauten erstellt werden, um die "offene Bauweise" der Siedlung nicht zu beeinträchtigen.

Vertragspartner ist die Gemeinde, welche nun dem Nachbarn B die Erweiterung seines Eingangsbereichs samt Errichtung einer neuen Außentreppe mit Überdachung im "verbotenen" Bereich gestattet hat.

Nachbar A fühlt sich durch den Anbau in 2 Meter Entfernung zur Grundstücksgrenze beengt und möchte dagegen vorgehen.

Frage: Darf sich die Gemeinde über die im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen hinwegsetzen? Welches Vorgehen ist anzuraten?

Vielen Dank für eine Antwort!




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