Abgeschickt von Harry am 12 Juli, 2011 um 20:17:15
Antwort auf: Grundbucheintrag aber keine vorliegende Baugenehmigung von E. Bach am 01 November, 2006 um 11:31:54:
Hallo Herr Bach,
ich habe einen ähnlichen Fall. Wie ist Ihr Fall weitergegangen? Haben Sie noch eine Genehmigung gefunden, wenn ja wo? Bitte um kurze Info, vielen Dank!
Hallo,
: Kann mir jemand zu folgendem Fall Auskunft geben:
: Ich habe ein Wochenendhaus erstanden, aber leider ist die Baugenehmigung unauffindbar.
: Folgende Randbedingungen sind schriftlich dokumentiert:
: 1.) eine Eintragung im Grundbuch (Text: Gebäude- und Freifläche, Waldfläche) sowie
: 2.) die Liegenschaftenbeschreibung der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Text: ...m² Gebäude- und Freifläche - Wochenendhaus...) und
: 3.) auf den amtlichen Auszügen der Liegenschaftskarte ist das Gebäude mit Straße und Hausnummer eingezeichnet.
: Kann mir jemand Auskunft geben, ob im geschilderten Fall Besitzstand oder ähnliches greift.
: Gibt es eigentlich eine Eintragung im Grundbuch/ Kataster (mit Straße und Hausnummer) ohne eine Baugenehmigung?
: Besten Dank für die Unterstützung!
: E. Bach