Abgeschickt von wullilein am 12 Juli, 2011 um 16:37:10
Antwort auf: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen von Sepp am 14 November, 2010 um 19:05:30:
: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen
meine anfrage an das bauordnungsamt in neustrelitz beinhaltete die gleiche frage.
Antwort: solange der rechnerische beweis erbracht ist, dass die geschoßflächenzahl ( in dem fall 0.3)des über dem erdgeschoß liegenden geschoßes diese 30% nicht übersteigt, geht das in ordnung..............ergo kann auch staffelgeschoß gebaut werden