Re: Unechtes Doppelhaus mit oder ohne gemeinsames Erschließungselement?


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Abgeschickt von Bauamt am 13 Juni, 2011 um 19:44:18:

Antwort auf: Unechtes Doppelhaus mit oder ohne gemeinsames Erschließungselement? von Maggie am 13 Juni, 2011 um 09:24:13:

Ich kann den Sinn Ihrer Frage nicht ganz nachvollziehen.

Was macht es für einen Unterschied für Sie als Nachbarin, ob nebenan ein "echtes" oder "unechtes" Doppelhaus gebaut wird ?

Solche Festsetzungen in B-Plänen haben ohnehin lediglich städtebauliche Bedeutung und dienen nicht nachbarlichen (Schutz-)Interessen.
D.h. wenn die Gemeinde mit dem Vorhaben einverstanden ist, könnte sie - selbst wenn es dem B-Plan nicht entspricht - eine Befreiung erteilen oder den B-Plan ändern.
Einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch von Nachbarn sehe ich nicht.

Welchen Rechtscharakter die von Ihnen genannte "Ursprungsaussage der Gemeinde" hat und ob Sie daraus zivilrechtliche Schadensansprüche herleiten können, kann ich nicht beurteilen hätte aber große Zweifel, ob Sie auf diesem Weg irgendetwas erreichen können.


: auf unseren Nachbargrundstücken sind vor kurzem neue Bauplätze genehmigt worden. Der Bebauungsplan sieht vor, daß pro Grundstück ein Einzelhaus mit max. zwei Wohneinheiten zulässig ist. Zusätzlich ist pro Einzehaus eine Grundstücksgröße von mindestens 750 qm vorgegeben.
: Da die Grundstücke mit 900 qm für eine Teilung zu klein sind, plant der Bauträger unechte Doppelhäuser mit einer reinen Nutzungsteilung nach WEG.
: Trotz der Ursprungsaussage der Gemeinde vor dem Kauf unseres Hauses, daß neben uns keine Doppelhäuser zulässig sind, musste ich feststellen, daß dies nun doch über die Gesetzeslücke des nicht näher definierten Einzelhauses zulässig ist. In verschiedenen Foren habe ich mehrere Aussagen gefunden, daß in diesem Fall das unechte Doppelhaus über ein gemeinsames Erschließungselement - in der Regel eine Haustür - verfügen muß. In der hessischen Bauordnung finde ich jedoch nichts dazu. Muß ein unechtes Doppelhaus über eine gemeinsame Haustür verfügen? Wenn ja wo ist dies defniniert?Oder stimmt dies nicht und das Doppelhaus kann wie ein echtes Doppelhaus gebaut werden - nur ohne echte Grundstücksteilung?
: Viele Grüße,
: Maggie
:




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