Abgeschickt von Bauamt am 10 Juni, 2011 um 19:59:01:
Antwort auf: Wem das Haus überschreiben und wer Bauherr? von Torsten am 31 Mai, 2011 um 10:19:07:
Das ist wohl eher ein Fall für einen Steuer- oder Finanzberater und nicht für ein Baurechtsforum.
: Hallo an alle Forenmitglieder,
: ich habe allgemeine Fragen darüber, wer bei einem alten Bauernhof (Doppelhaus) als Bauherr auftreten und als Eigentümer eingetragen werden soll und wer die benötigten Darlehen beantragen sollte.
: Zuerst mal die beteiligten Personen:
: Person A: weiblich, 30 Jahre, schwanger und verheiratet mit Person D
: Person B: männlich, 40 Jahre, Halbonkel von A (Mutter von A ist Halbschwester von B, d. h. sie hatten die gleiche Mutter, welche bereits verstarb, aber unterschiedliche Väter)
: Person C: männlich, 75 Jahre, Vater von B, mit A logischerweise nicht leiblich verwandt, Eigentümer des Doppelhauses (zur Zeit unbewohnt) und der umliegenden Felder und Wiesen.
: Person D: männlich, 35 Jahre, verheiratet mit A
: Nun ist geplant, dass A und D die rechte Hälfte, B und C die linke Hälfte des Bauernhauses bewohnen und sanieren wollen. Die umliegende Landwirtschaft wird von B bewirtschaftet, C bekommt lebenslanges Wohnrecht in der linken Hälfte.
: Frage 1: Wem sollte C das Haus überschreiben bzw. verkaufen, damit es steuerlich für alle Beteiligten am günstigsten wird? Nur seinem Sohn B und der verkauft die rechte Hälfte A und D oder soll C beide Hälften getrennt überschreiben bzw. verkaufen?
: Frage 2: Wer sollte, um Kosten zu sparen, als Bauherr auftreten, nur eine Partei oder beide? Bei dieser Frage geht es unter anderem auch darum, wer das KfW-Darlehen bzw. weitere Darlehen bei der Hausbank aufnehmen soll. Nach der Sanierung soll ein KfW85-Standard erreicht werden.
: Ich bedanke mich im voraus für eure Beiträge
: Gruß Torsten