Re: Höhe der Bodenplatte


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Abgeschickt von Bauamt am 10 Juni, 2011 um 18:10:21:

Antwort auf: Höhe der Bodenplatte von Sostmann am 10 Juni, 2011 um 14:17:14:

Ein Abriß (Beseitigung) ist immer dann möglich, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.
Damit ist vor allem die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung gemeint.

Alleine schon das Abweichen von der Baugenehmigung bzgl der höhe der Bodenplatte rechtfertigt bereits eine Baueinstellung. Damit ist noch nicht gesagt, dass die Höhe nicht genehmigungsfähig ist.
Wahrscheinlich werden die Bauherrn jetzt gezwungen neue und diesmal richtige Baupläne vorzulegen, die dann die Genehmigungsbehörde prüfen kann.
Von dieser Prüfung wird dann das weitere vorgehen abhängen (nachträgliche Genehmigung, Beseitigung/Änderung, Duldung)

: Sehr geehrtes Forum,

: wir wohnen seit etwa vier Jahren in einem Neubaugebiet in Niedersachsen. Vor einigen Wochen wurde dann auf dem Vordergrundstück mit den Bauarbeiten begonnen. Die Bodenplatte liegt sicherlich mind. 50cm über der unsrigen. Dies wurde jetzt auch durch den Landkreis festgestellt, der einen Baustopp verfügte (mittlerweile steht schon das Erdgeschoß). Ein OWi-Verfahren wurde eingeleitet. Was wird jetzt weiter passieren? Könnte es zu einem Abriß kommen?

: Viele Grüsse und schöne Pfingsten...





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