Abgeschickt von Bauamt am 08 Juni, 2011 um 20:31:15:
Antwort auf: Dachterrase auf Doppelgarage in Grenzbebauung von Falco Lechleitner am 08 Juni, 2011 um 15:59:30:
Wenn der Eigentümer des Nachbargrundstückes (bzw. sein Rechtsnachfolger) den Zustand 30 Jahre ohne Beanstandung toleriert hat, sind in dieser Beziehung die Nachbarrechte üblicherweise verwirkt.
Dies gilt jedoch nur für den Nachbarn ! Die Bauaufsichtsbehörde kann Ihre Befugnisse nicht durch reinen Zeitablauf verwirken und auch nach 30 Jaren noch Änderungen (Beseitigung etc) anordnen.
: Hallo zusammen, angenommen nachbar A lebt ca. 30 jahre friedlich neben nachbar B, in NRW, der eine Doppelgarage in Grenzbebauung mit Dachterrasse auf dem hinteren teil der garage, mit 3m abstand, errichtet hatte.Vor 30 jahren.Es lag keine Genehmigung von A vor. Abstandsfläche lag auch nicht vor.Die Hauswand von A steht in 3m Abstand zur Garagenwand.Einblick diagonal durch das Wohnzimmer.Jetzt wechselt der Besitzer und die friedlichen Verhältnisse haben sich geändert.Nachbar A will die Terrasse nicht mehr dulden und bittet die Baubehörde um Einschreiten. Könnte Nachbar B mit einem Fachanwalt die LBO NRW aushebeln?
: Herzl. Danke für jede Antwort
: Falco