Abgeschickt von Hausbesitzer am 01 Juni, 2011 um 13:36:57
A kauft von B ein von diesem selbstgebautes und -bewohntes Haus. Kaufpreisfälligkeit liegt vor. A zahlt und zieht ein.
A erhält wenige Wochen später von der Bauaufsichtsbehörde Nachricht, dass für das Haus keine Baugenehmigung erteilt wurde und auch niemals wird. Im Gegenteil gegen B wurde schon eine Abbruchverfügung erlassen, die wegen des Widerspruchs des B noch nicht rechtskräftig ist. Das erfährt A durch das Bauamt. B tut natürlich völlig unschuldig.
Jetzt steht A ohne Wohnung, mit Haus, dass abgerissen werden soll und ohne Kaufpreis da. Was nun?