Abgeschickt von Sven am 19 Mai, 2011 um 09:22:05
Hallo Forum,
wir planen eine Carport im Außenbereich zu errichten.
Da wir in BL Bradenburg wohnen habe ich mal in der Brandenburgischen Bauordnung nachgelesen und darin stehr das Garagen und Carports bis zu einen Grundfläche von 50m² Baugenehmigungsfrei sind. Unser Carport soll nun 8,5x5,5m werden. Meine Fragen nun:
-Muß ich die Bauanzeige vor Baubeginn einreichen?
-Muß die Auffahrt die zum Carport gehört extra beantragt werden?
Leider habe ich vom zuständigen Bauamt noch keine Antwort auf meine schriftliche Fragestellung erhalten.
Gruß
Sven