Nachbarschaftsrecht


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Abgeschickt von Gustav Bittl am 12 Mai, 2011 um 09:04:48

Hallo Bauexperten,
Wie verhält es sich beim Abriß einer Doppelhaushälfte.
Gibt es hier zeitliche Vorgaben, wann dies nach dem
genehmigten Antrag beim Landratsamt spätestens erfolgen muß. Oder bleibt die zeitliche Ausführung nur dem überlassen, welcher abreißt.

Vielen Dank im voraus für Stellungnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Bittl



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