Toleranzen im Öffentl. Baurecht


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Abgeschickt von Flori am 02 Mai, 2011 um 08:31:10:

hallo
mal angenommen dass:
x baut im Rheinland in einem gebiet mit einem bebauungsplan und baufenstern und vielen Regelungen incl. vorgeschriebener Dachneigung usw. nun will x möglichst groß bauen. gibt es auch tolerenzen im öffentlichen baurecht? oder muss man sich nur immer bei baufirmen also im privaten baurecht die tolerenzen anrechnen lassen? kann man also mit 10,07 m Hausbreite durchkommen obwohl nur 10,00 erlaubt? kann man mit 37' Dachneigung bauen wenn nur 35' erlaubt sind bzw. dort steht DN 30 - 35?

ich hab schon gesucht aber nichts brauchbares gefunden
vielen dank und gruss




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