Abgeschickt von BlueBay am 29 April, 2011 um 09:08:55:
Antwort auf: Terasse auf dem Garagendach...was tun? von sanaHB am 28 April, 2011 um 09:52:49:
Eine Garage darf unter bestimmten Voraussetzungen auf Grenze oder grenznah errichtet zu werden.
Sofern eine Dachterrasse aufgestockt wird, ist dieses Privileg hinfällig, da in diesem Fall Abstandsflächen für die Garage (aufgrund der Terrasse) notwendig werden. Diese müssen auf dem eigenen Grundstück liegen. Da Sie selbst schreiben, dass die Garage auf Grenze steht, ist dies ja nicht der Fall.
Es besteht zwar die Möglichkeit, dass der betroffene Grundstücksnachbar eine Baulast für Ihre Dachterrasse übernimmt, zumindest sofern dies überhaupt möglich ist, da auf dem Grundstück des Nachbarn sicher auch Gebäude stehen, die Abstandsflächen erfordern und daher sind die vorhandenen Freiflächen möglicherweise durch die Abstandsflächen dieser Gebäude bereits "verdeckt". Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, ob er sich vorstellen kann eine Baulast zu übernehmen bzw. ob dies im Hinblick auf die bestehenden Gebäude überhaupt möglich ist. Eine solche Baulastenübernahme bringt für Ihren Nachbarn in jeder Hinsicht bedeutende Nachteile mit sich, weshalb sich jeder sehr genau überlegt, ob er für andere eine Baulast übernimmt und diese Einschnitte in Kauf nimmt. Somit müssen Sie natürlich damit rechnen, dass er dies ablehnt.
: Wir möchten auf dem Garagendach eine Dachterasse bauen. Die Garage steht an der Grenze, ohne Abstand. Ist das Genehmigungspflichtig? Ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich? Bestimmte Vorschriften wegen Höhe usw. zu beachten? Ich wohne in Bremen. Für die Auskunft sind wir sehr dankbar.