Abgeschickt von oberh am 18 April, 2011 um 09:36:57
Antwort auf: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch von jim knopf am 16 April, 2011 um 17:22:26:
Hi Jim!
Gibt es auf Deiner Insel eine Glaskugel?
Wenn ja, dann frage mal Lukas, ob er Dich mit seiner Lokomotive dorthin bringen kann ...
;) ;)
Spaß beiseite:
Nießbrauch -> Grundbuch -> notarielle Beurkundung
---> keinerlei schriftliche Zusaztvereinbarungen möglich
Wie lautet die schriftliche Formulierung?
Wenn das WE abgerissen wird - kann die Grunddienstbarkeit gelöscht werden?
Oder soll dort ein neues WE-Haus hin?
Der Abriss eines Gebäudes kann Bestandteil einer Baugenehmigung werden.
Bauamt fragen ...