Abgeschickt von insomnia am 22 Maerz, 2011 um 17:09:36
Bei einem Reihenmittelhaus in Hanglage mit Zugang/Ausgang nur durch den Keller, ist im Falle eines Brandes nur die Flucht über die Terrasse in den winzigen Garten möglich. Neuerdings ist dieser Garten durch einen 1,6m hohen, überkletterungsgeschützen Zaun umgeben und somit eine Flucht in ein Nachbargundstuck unmöglich.
Ist so etwas zulässig?
Gruß
Insomnia